Die folgenden Punkte sollten auf keinen Fall in der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren zum Hochwasserschutz (HWS) fehlen:
In der abzugebenden Stellungnahme sollte auf alles hingewiesen werden, was den Bau von Deich oder Mauer in Ihrem Grundstück beeinträchtigen bzw. berühren könnte. Lieber einmal mehr als zu wenig anmelden. Grundsätzlich gilt: Im Rahmen der Öffentlichen Anhörung kann jede Bürgerin, jeder Bürger, egal wo er wohnt, die Meinung zum Vorhaben äußern, Widerspruch einlegen, Vorschläge machen, Hinweise geben usw. Betroffene, Grundstückeigentümer müssen als juristische Personen auftreten, möglichst unter Bezeichnung des Grundstücks. Jeder für sich allein und sein Grundstück.
• Die im Bereich der geplanten HWS-Anlage liegende Brunnen, Leitungen, Anschlüsse, Kanäle, Wärmepumpen usw. sollten so genau wie möglich angegeben, gegebenenfalls auf einer Karte eingezeichnet werden.
• Die Einleitungen in die Abwasserkanalisation in Grödel (elbseitig) sind ebenfalls so genau wie möglich anzugeben.
• In der BI wurde die Idee diskutiert, das Gelände hinter besonders hohen HWS-Mauern anzuheben, um die Beeinträchtigung zu minimieren. Garantiert werden kann das von der LTV nicht, aber wer das wünscht, sollte es in der Stellungnahme vermerken.
• Wo Geländeformulierungen, Senkenausgleich als Lösungsmöglichkeit gesehen werden, vorschlagen.
• Wer einen durchgehenden Verteidigungsweg hinter HWS-Mauern ablehnt, sollte der LTV anbieten, der Erreichbarkeit der Anlagen über das eigene Grundstück zuzustimmen und dies vertraglich zu regeln (Eintragen einer sogenannten Dienstbarkeit)
• Wer auf einen privaten Durchlass durch die HWS-Anlagen (sog. Mauer- oder Deichscharte) nicht verzichten will, muss das in der Stellungnahme geltend machen. Dann sollte man anbieten, das Verschließen der Scharte im Hochwasserfall mit der Gemeinde vertraglich zu regeln.
Wer seine Elbwiese nicht mehr nutzen will und deshalb auf die Scharte verzichten kann,
sollte das vermerken und der Gemeinde zwecks Verkauf mitteilen.
• Wer nachweisen kann, dass die vorhandenen Mauern HWS-gerecht sind, muss das vermerken.
• Es sollte versucht werden, bei Ablehnung, wenn möglich, Lösungen vorzuschlagen.
• Wenn die Hochwasserschutzanlagen im Planbereich unter Beachtung der Einwendungen, Vorschläge grundsätzlich bejaht werden, sollte das vermerkt werden.