Der Sprecher unserer Bürgerinitiative hat die aktuelle Situation bei der Realisierung eines verlässlichen Hochwasserschutzes analysiert und folgende Zusammenstellung verfasst:
- Planfeststellungsverfahren Ertüchtigung/Erhöhung HWS-Linie Nünchritz – Riesa
– HWS-Anlage Nünchritz – Grödel
PFV wurde 2015 öffentlich ausgelegt. Es wurde aktualisiert und die Tektur 2019 erneut ausgelegt. Aktuell läuft immer noch die fachliche Auseinandersetzung zwischen LTV und der Landesdirektion. Maßgeblich hierbei ist das Thema Retention.
– HWS-Anlage Schloss Promnitz
Erörterungstermin war im November 2019. Gegenwärtig schreibt die Landesdirektion den Planfeststellungsbescheid.
– HWS-Anlage Röderau
Im März 2020 reichte die LTV die Tektur ein. Die Landesdirektion prüft noch.
- Sanierung des Deiches zwischen Elbe-Elster-Kanal Grödel bis Moritz
Eigentumsrechtliche Verhältnisse sind noch nicht geklärt. Baubeginn 2022 gefährdet. - Überlaufstrecke zwischen Moritz und Promnitz ist realisiert
- S 88 Ausbau südlich Kreinitz
– Vier Abschnitte für Planung
+ Abschnitt 3: Bereich Kreinitz mit Flutbauwerken 3 bis 5 wurde herausgelöst und durch SMWA als vorgezogene prioritäre Maßnahme behandelt. Planungsbeginn 2019. Hydronumerische Prüfung wurde im Aug 2020 vorgestellt. Weiterführende Rechnungen sind erforderlich. Die Planung ruht.
+ Abschnitt 4: Bereich Jacobsthal, Planung ruht. Hydronumerische Untersuchungen müssen fortgeführt und ebenfalls zwischen LTV und LASuV abgestimmt werden.
+ Abschnitt 1: Knotenpunkt Zeithain, Bearbeitung Vorentwurf wird vorbereitet.
+ Abschnitt 2: Bereich Gohlis mit Flutbauwerken 1 und 2, EU-weite Ausschreibung der Planung noch nicht erfolgt. - B 169, Ausbau östlich Riesa (Hochwasserschutz)
Die Voruntersuchung für die Ausbauplanung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der B 169 einschließlich der Optimierung der Verknüpfungen mit dem nachgeordneten Netz wurde am 2. März 2021 dem BMVI zur Zustimmung übergeben. - Elbvorlandbereinigung
– Wasserspiegellagenberechnung durch TH Nürnberg
Auf Initiative des Runden Tisches Hochwasser wurden Berechnungen zum Einfluss der Elbvorlandbereinigung durchgeführt. Durch Entfernung von Bewuchs und Abtrag von Anlandungen können Wasserspiegelabsenkungen bei einem HQ100 in der Flussmitte bis zu 25 cm und auf Überflutungsflächen bis 84 cm erreicht werden.
– Machbarkeitsstudie zur Elbvorlandbereinigung
Es wurden bisher zwei Varianten gerechnet (Modellierung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen): Umfluter (Umgehungsgerinne gegenüber Riesa unter den Brücken, Maßnahme im Gesamtkonzept Elbe) sowie Elbvorlandabtrag 0,5 m.
Weitere Untersuchungen wurden wegen niedriger Nutzen-Kosten-Verhältnissen nicht
durchgeführt. Behandlung am Runden Tisch Hochwasser steht aus.
– Zuständigkeit für die Pflege des Elbvorlandes und für die Gewässerunterhaltung
Die Zuständigkeiten sind eigentlich klar definiert (Abschlussbericht zur ersten Petition an den SLT). Sie werden, auch in Erfüllung des Wasserhaushaltsgesetzes, nicht wahr genommen. Regierung Sachsen: Gewässerunterhaltung bei der Bundeswasserstraße ist Sache des Bundes, vertreten durch das BMVI. BMVI: Wenn es Hochwasserschutz betrifft, ist es Sache des Landes, hier des Freistaates, vertreten durch das SMEKUL.
Bürgerinitiativen: Der Freistaat als Verantwortlicher für den Hochwasserschutz hat sich gegenüber dem Bund durchzusetzen. Der Erwerb der Gewässerrandstreifen aus ökologischen und Hochwasserschutzgründen durch den Freistaat (s. Koalitionsvertrag) könnte ein Lösungsansatz sein.
– Beweidungsverbot
Das Landratsamt hat mit der Begründung eines Nutzungskonfliktes der Schafbeweidung mit naturschutzrechtlichen Belangen in der Region die Beweidung des Wildwuchses bzw. Auwaldes untersagt. Eine Beweidung von Freiflächen im Elbvorland des Bereiches Nünchritz – Zeithain ist vom 15. August bis 1. März erlaubt.
Das WSA hat Pflegevertrag mit dem Schäfer nicht verlängern können. Daraufhin hat der Schäfer aufgegeben. Ergebnis: Wildwuchs nimmt zu. Aufwuchs nimmt zu, Abflussquerschnitt verringert sich, Hochwassergefährdung nimmt zu.
– Wasserrechtliche Anordnung
Um eine rechtliche Lösung der Problematik Elbvorlandpflege herbeizuführen, wurde zwischen Vertretern vom BMVI und SMUL im Mai 2019 einvernehmlich vereinbart, dass das Landratsamt Meißen mit Unterstützung durch die Juristen des SMUL eine wasserrechtliche Anordnung zur unverzüglichen Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erteilt. WSA hat im November 2019 zum Entwurf des LRA erhebliche Bedenken geäußert. Unterstützung durch Juristen des SMEKUL wird nicht gewährt. Beweidungsverbot verschärft die Situation. Elbvorlandpflege betrifft alle anliegenden Eigentümer.
– Referenzzustand
Andere Bundesländer (Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen) haben Referenzzustände festgelegt. Die müssen in der Elbvorlandpflege eingehalten werden. LRA und SMEKUL müssen handeln. - Hochwasserschutzkonzeption HWSK
Wir bewegen uns mit unseren Vorschlägen im Rahmen der HWSK für Nünchritz und Zeithain von 2004, die mit Erlass des SMUL vom 10.09.2004 als wasserwirtschaftliche Arbeitsgrundlage bestätigt wurden. Eine Fortschreibung der Konzepte soll 2021 in Absprache auch mit den Bürgerinitiativen erfolgen. - Petitionen
– Deutscher Bundestag
+ Petition „Verminderung der Hochwassergefährdung durch Beseitigung der Fehler der Vergangenheit im Vorland fließender Gewässer“ durch die Bürgerinitiativen im Februar 2016 eingereicht. Im Abschlussbericht vom November 2018 wird durch den Petitionsausschuss mitgeteilt, dass dem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Die Intention ist auch durch die Unterstützung durch MdB Th. de Maiziere in die Gesetzgebung des HWSG II einbezogen worden (Möglichkeiten des Eingriffs in FFH-Gebiete).
+ Petition „Gewässerunterhaltung und Verminderung der Hochwassergefährdung im Vorland fließender Gewässer“ im Februar 2020 an den Bundestag eingereicht. Im April 2020 wurde mitgeteilt, dass die Prüfung der Petition eingeleitet wird. (Az: 2-19-18-274-030785)
– Sächsischer Landtag
+ Petition „Verminderung der Hochwassergefährdung durch Beseitigung der Fehler der Vergangenheit im Vorland der Elbe und folgende nachhaltige Pflege des Vorlandes“ wurde im Okt. 2015 dem Landtagspräsidenten übergeben. Der SLT hat am 01.02.2017 beschlossen, die Petition als Material an die Staatsregierung zu überweisen und die Petition an den DBT weiterzuleiten.
+ Bundestags-Petition „Verminderung der Hochwassergefährdung durch Beseitigung der Fehler der Vergangenheit im Vorland fließender Gewässer“ wurde dem SLT zur Kenntnis gegeben und ihre Behandlung im Petitionsausschuss entschieden. Stellungnahme des zuständigen Ministers SMEKUL liegt vor. Sachverhalt (Verbuschungen, Auflandungen, Aufwuchs erhöhen die Überschwemmungsgefahr) wird anerkannt. Aber: Der Freistaat ist nicht zuständig. Zu einer öffentlichen Anhörung wird der Petitionsausschuss für den 2. Juli einladen.